Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Feldmann Matten-Service e.K.

1. Alle von Feldmann MattenService zur Verfügung gestellten Gegenstände bleiben deren Eigentum. Der Mieter/Besteller verpflichtet sich, die gelieferten Gegenstände schonend zu behandeln und nur durch Feldmann MattenService zu reinigen/warten und ist zum Ersatz abhanden gekommener oder auch beschädigter Ware verpflichtet. Eine Haftung von Feldmann MattenService für direkte oder indirekte Schäden wird ausgeschlossen.

2. Der Vertrag wird zunächst für 12 Monate fest abgeschlossen. Er verlängert sich dann jeweils um 6 Monate, falls nicht von einem Vertragspartner 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Er verlängert sich bei Vertragsanpassungen automatisch um 6 Monate, eine Aussetzung des Vertragsbeginns ist bei Probelegung für max. 14 Wochentage nach unterzeichneten Datum möglich und muss ausdrücklich vermerkt werden. Die Probelegung wandelt sich automatisch bei Annahme des ersten geregelten Wechselservice in ein Vertragsverhältnis um – bestätigt durch die Unterschrift auf dem Lieferschein.

3. Über die Abnahmemenge können jederzeit neue Vereinbarungen schriftlich getroffen werden, die dann ab dem festgelegten Turnus/Liefertermin Gültigkeit erlangen und Bestandteil dieses Vertrages werden. Die Matten/Mops oder sonstige gelieferte Gegenstände werden regelmäßig in dem o. g. Turnus ausgetauscht. Mit Abnahme der Matten/Mops bestätigen Sie (bestätigt der Kunde) die einwandfreie Beschaffenheit der Ware. Abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden zum Neuwert berechnet.

4. Der Service-Auftrag ist monatlich zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Feldmann MattenService jederzeit fristlos kündigen und sein Eigentum einziehen. Ein Aussetzen der Belieferung z.B. wegen Betriebsurlaub oder dergl. – bis max. einen Monat – ist nur möglich, wenn mindestens 14 Tage vor dem regulären Liefertermin das Aussetzen schriftlich verlangt wird. Sollte der Kunde nicht belieferbar sein und kein schriftliches Aussetzungsverlangen vorliegen, fallen die normalen Servicekosten an.
Sollte ein vereinbarter Wechselturnus durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen länger als einen Monat nicht ausgeführt werden können, ist Feldmann MattenService berechtigt, die eingesetzten Matten einzuziehen oder eine Mietpauschale von 70 % des regulären monatlichen Matten-Wechselpreises zu erheben. Die ausgesetzte Zeit wird grundsätzlich der Vertragslaufzeit hinzugerechnet.

5. Haftungsausschluss bei kundeneigenen Matten: Feldmann MattenService überprüft durch ständige Qualitätskontrollen die Beschaffenheit seiner Mietmatten auf Beschädigungen und Verschleiß.
Bei kundeneigenen Matten besteht grundsätzlich Haftungsausschluss seitens Feldmann Matten-Service für entstandene Beschädigungen durch Waschung im regelmäßigen bzw. unregelmäßigen Turnus. Da bei diesen kundeneigenen Matten der altersbedingte Matten-Verschleiß von Feldmann MattenService nicht eingeschätzt werden kann.
Es besteht auch Haftungsausschluss seitens Feldmann MattenService gegenüber dritten Personen, die Verletzungen durch beschädigte kundeneigene Matten erlitten haben, die trotz Hinweis von Feldmann MattenService auf Kundenwunsch zur Verlegung kamen.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg.